6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
6.1 Die Gebühren für die Nutzung beinhalten alle Einrichtungen und Kurse, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags angeboten werden. Ausgenommen hiervon sind Workshops, Reisen und spezielle Angebote, die deutlich als kostenpflichtig gekennzeichnet sind.
6.2 Präventionskurse: Die Bezuschussungsmöglichkeiten variieren je nach Krankenkasse. Die Bedingungen hierfür sind im „Leitfaden Prävention“ der GKV geregelt. Die von Quartier Yoga angebotenen Präventionskurse erfüllen, bei gesonderter Zahlung, die allgemeinen Anforderungen für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen. Es obliegt dem Teilnehmer, sich vor der Buchung über die Bezuschussungsbedingungen seiner Krankenkasse zu informieren. Quartier Yoga übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den Nachweis über seine Teilnahme bei der Krankenkasse zu erbringen.
6.3 Die Mitgliedsbeiträge sind durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Der Vertragspartner ermächtigt Quartier Yoga sowie die Eversports GmbH, für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedsbeiträge von einem Bankkonto einzuziehen. Änderungen der Kontoverbindung sind Quartier Yoga umgehend schriftlich mitzuteilen. Das Recht, einzelne Abbuchungen zu widerrufen, bleibt unberührt. Der Zeitpunkt der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge wird von Quartier Yoga festgelegt. Die Einzugsermächtigung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und kann nur bei nicht vertragsgemäßer Abbuchung widerrufen werden. Dieser Widerruf muss schriftlich an Quartier Yoga gerichtet werden.
6.4 Quartier Yoga ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an den externen Dienstleister, Eversports GmbH in Wien (Österreich), abzutreten und den Forderungseinzug an den jeweiligen Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis zur Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Zahlungszyklus, Kündigungsstatus des Vertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber des Bankkontos des Lastschrifteinzugs) für den Zweck des Forderungseinzugs gemäß des Mitgliedsvertrags und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, mit dem ich Eversports (Gläubigeridentifikationsnummer DE28ZZZ00000361663) ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Eversports auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat gilt auch für alle weiteren Forderungen, die gegen mich entstehen.
6.5 Quartier Yoga behält sich das Recht vor, den Zahlungsdienstleister zu wechseln. Eine gesonderte Mitteilung über den Wechsel wird nicht erfolgen. Die bestehenden Berechtigungen werden in diesem Fall an den neuen Dienstleister übertragen. Eine separate Zustimmung zum Datentransfer ist nicht notwendig.
6.6 Quartier Yoga ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch einen allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Quartier Yoga oder durch schriftliche Information der betroffenen Kunden mit Angabe der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Mitteilung gemäß § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
6.7 Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung anderer Verkehrssteuern ist Quartier Yoga berechtigt, diese ab dem Zeitpunkt ihrer Änderung oder Einführung zu erheben und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
6.8 Sofern Quartier Yoga Preisnachlässe aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt (z.B. Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder Fortsetzung dieser Nachlässe von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises für den Vergünstigungszeitraum abhängig gemacht werden. Quartier Yoga ist berechtigt, anstelle des Nachlasses den regulären Preis zu verlangen und einzuziehen, wenn der Nutzer nach Ablauf des Vergünstigungszeitraums keinen neuen Nachweis vorlegt, der ihn zur Verlängerung der Ermäßigung berechtigt (z.B. Studentenausweis).
6.9 Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift kann Quartier Yoga oder der Dienstleister eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungsgebühr verlangen. Dies gilt auch für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden ist, bleibt unberührt. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters, die Quartier Yoga auf Anfrage zur Verfügung stellt.
6.10 Forderungen, die von Quartier Yoga an den Dienstleister abgetreten wurden, werden von diesem verfolgt und liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Quartier Yoga. Die Tilgung der Forderungen erfolgt gegenüber dem Gläubiger – in der Regel dem Dienstleister: Eversports GmbH.