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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) DER QUARTIER YOGA GMBH (“QUARTIER YOGA”)

Diese AGB finden Anwendung auf die Nutzung aller Einrichtungen, Kurse und Angebote von Quartier Yoga, unabhängig von Ort, Zeit und Durchführung, es sei denn, in den jeweiligen Verträgen sind abweichende Regelungen festgelegt.

1.) Angebote von Quartier Yoga GmbH

1.1) Mitgliedschaftsverträge sind Vereinbarungen mit einer festgelegten Laufzeit, die zum Ende der Laufzeit kündbar sind. Ohne eine Kündigung verlängern sie sich automatisch. Mitglieder haben gegen Zahlung eines monatlichen Beitrags das Recht, die im Mitgliedschaftsvertrag beschriebenen Angebote von Quartier Yoga sowie die entsprechenden Leistungen der jeweiligen Standorte zu nutzen.

1.2) Blockkarten erlauben es dem Käufer, innerhalb eines festgelegten Zeitraums (maximal 12 Monate) bis zu 10 Kurse zu besuchen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Vergütung nicht genutzter Einheiten. Blockkarten sind nicht übertragbar.

1.3) Einzelangebote sind spezielle Dienstleistungen, die separat gebucht und vergütet werden müssen, und sind nicht Teil des allgemeinen Angebots von Quartier Yoga (z. B. Massagen, Coachings usw.). Die Vergütung erfolgt gemäß dem jeweils vereinbarten Preis. Die Details hierzu sind in diesen AGB geregelt.

2.) Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko, Vertragsabschluss und Buchung

2.1) Nutzungsberechtigung

Die Nutzungsberechtigung (im Folgenden „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) liegt ausschließlich bei der im Vertrag namentlich genannten Person. Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar. Das Risiko für die Nutzung der Verträge liegt ausschließlich beim Nutzer. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist nicht möglich, es sei denn, die Nutzung wurde aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Quartier Yoga liegen, für einen unzumutbar langen Zeitraum ausgeschlossen.

2.2) Nutzungsvoraussetzungen

Quartier Yoga kann den Zugang zu seinen Einrichtungen, Kursen und Angeboten von der Vorlage eines Lichtbildausweises des Nutzers abhängig machen.  Der Mitgliedsausweis und/oder RFID-Träger bleiben Eigentum von Quartier Yoga. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind der Mitgliedsausweis sowie andere Eigentümer von Quartier Yoga (z. B. Spindschlüssel, Zubehör) spätestens beim Verlassen der Einrichtung zurückzugeben.

2.3) Hausordnung

Die ausgelegte Hausordnung von Quartier Yoga ist zu beachten.

2.4) Vertragsabschluss

Gemäß §§ 145 ff. BGB kommt ein Vertrag zwischen Quartier Yoga und dem Nutzer durch Angebot und Annahme zustande. Sobald der Nutzer sich für die angebotenen Yogakurse, Workshops, Seminare oder andere Dienstleistungen anmeldet oder bucht (nachfolgend „Kursangebot“), stellt dies ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung/Buchung erfolgt hauptsächlich über die Online-Plattform Eversports oder in einigen Fällen per E-Mail, Brief, Telefon oder Anmeldeformular im Studio. Die Annahme durch Quartier Yoga erfolgt durch den Versand einer Anmelde- oder Zahlungsbestätigung per E-Mail oder durch die Vertragsunterzeichnung. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Nutzer nur dann zur Teilnahme an einem gebuchten Kurs berechtigt, wenn der zugehörige Rechnungsbetrag vollständig bezahlt wurde. Bei Workshops und Events ist die vollständige Zahlung Voraussetzung für die verbindliche Reservierung.

3.) Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

3.1) Laufzeit der Mitgliedschaft

Mitgliedschaftsverträge werden nach individueller Vereinbarung im Vertrag für die Dauer von 1 oder 12 Monaten. Der erste Monat der Grundlaufzeit beginnt am im Vertrag angegebenen Datum.

3.2) Kündigungsfrist

Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit (1 oder 12 Monate) möglich. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat nach der Grundlaufzeit (auf unbestimmte Zeit) und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Verlängerungsperiode gekündigt werden.

3.3) Außerordentliche Kündigung

Das allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei unzumutbar ist.

3.4) Besonderes Kündigungsrecht

Das Mitglied hat das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats, wenn aufgrund eines ärztlichen Attests eine dauerhafte Sportuntauglichkeit nachgewiesen wird oder bei Umzug an einen Ort, der mehr als 50 Kilometer von Quartier Yoga entfernt ist, nachgewiesen wird (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

3.5) Schriftform der Kündigung

Kündigungen von offline geschlossenen Verträgen müssen schriftlich erfolgen. Diese Kündigung muss Datum, Namen, Adresse, Kundennummer und Unterschrift enthalten. Die Kündigung ist an die Verwaltung von Quartier Yoga zu richten: Quartier Yoga GmbH, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main. Die Kündigung kann auch per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: info@quartier-yoga.de. Sofern die Kündigung persönlich übergeben wird, muss eine schriftliche Bestätigung angefordert werden. Online über Eversports geschlossene Verträge müssen online über Eversports gekündigt werden.

3.6) Rückwirkung

Ordentliche sowie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

3.7) Mehrfachkarten

Bei Mehrfachkarten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

4. Temporäre Aussetzung der Nutzungsberechtigung (Ruheszeit)

4.1 Eine Ruheszeit kann in Anspruch genommen werden, wenn ein ärztliches Attest, ein Nachweis über eine Schwangerschaft oder eine Bestätigung über einen vorübergehenden Wohnsitzwechsel an eine Adresse, die mehr als 50 Kilometer von Quartier Yoga entfernt ist, vorgelegt wird. Die Mindestdauer der Ruheszeit beträgt einen vollen Vertragsmonat (unter Vorlegung eines entsprechenden Nachweises), während die maximale Dauer sechs volle Vertragsmonate nicht überschreiten darf.

4.2 Der Beginn sowie die Dauer der Ruheszeit müssen Quartier Yoga durch eine schriftliche Mitteilung des Nutzers bekannt gegeben werden. Diese Mitteilung muss spätestens zu Beginn der Ruheszeit erfolgen und kann gegebenenfalls mit den erforderlichen Nachweisen ergänzt werden. Eine rückwirkende Beantragung der Ruheszeit ist ausgeschlossen.

4.3 Während der Ruheszeit stehen die Einrichtungen, Kurse, Online-Klassen und Outdoor-Angebote von Quartier Yoga nicht zur Verfügung. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung verlängert sich um die Anzahl der Monate, in denen die Ruheszeit in Anspruch genommen wurde. Eine Kündigung zu Beginn oder während der Ruheszeit ist nicht zulässig.

5. Kursbuchung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderungen im Kursangebot sowie Schließungen

5.1 Quartier Yoga hat das Recht, die maximale Teilnehmerzahl für Kurse festzulegen und gegebenenfalls zu begrenzen. Dies kann aus zwingenden organisatorischen, pandemiebedingten oder räumlichen Gründen erforderlich sein. Informationen zu solchen Begrenzungen werden auf der Website www.quartieryoga.de oder durch Aushänge bekannt gegeben oder im Einzelfall vom Kursleiter festgelegt.

5.2 Um einen reibungslosen organisatorischen Ablauf sicherzustellen, ist es empfehlenswert, die Kursplätze online zu reservieren. Die Voranmeldung ist für das Outdoor- und Online-Angebot verpflichtend und wird für die Indoor-Klassen empfohlen. Die Buchung kann über die Website www.quartieryoga.de oder die Eversports App erfolgen. Eine Voranmeldung ist bis zu 7 Tage im Voraus möglich. Sollten Sie an einer reservierten Klasse nicht teilnehmen können, muss diese mindestens 12 Stunden vor Kursbeginn über die Buchungsplattform Eversports storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb von 12 Stunden wird dies als Spätabsage gewertet. Spätabsagen von Nutzern mit Mehrfachkarten führen zu einer Verrechnung des Zutritts. Bei Mitgliedern mit unbegrenztem Zutritt wird eine „No-Show“-Gebühr von 19 Euro berechnet.

5.3 Um den Teilnehmern eine ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zugang zu laufenden Kurseinheiten nur bis zum Beginn des Kurses gestattet. Ein Anspruch auf einen späteren Zugang zur bereits begonnenen Kurseinheit besteht nicht. Die Mitarbeiter von Quartier Yoga entscheiden im Einzelfall, ob ein Zutritt nach Ablauf der Anfangsentspannung noch möglich ist. Ein Zutritt, der später als 10 Minuten nach Kursbeginn erfolgt, ist ausgeschlossen.

5.4 Quartier Yoga ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Durchführung der Kurse sowie die allgemeinen Öffnungszeiten in einer zumutbaren Weise zu ändern oder anzupassen. Kurse können auch außerhalb des Studios stattfinden. Die Standorte werden auf der Website www.quartieryoga.de oder durch Aushänge bekannt gegeben.

5.5 Im Rahmen von Absatz 4) ist Quartier Yoga insbesondere befugt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Durchführung der Kurse sowie die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, abzuändern oder vollständig auszusetzen, wenn dies aufgrund von Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten, dringenden organisatorischen Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, starkem Regen/Schneefall) notwendig wird. Dies gilt auch für die vorübergehende Aussetzung von Angeboten wegen Instandhaltungsarbeiten, die maximal 2 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen dürfen. Der Vertragspartner hat kein Recht, aufgrund dieser Änderungen oder der genannten Ausfälle das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

6.1 Die Gebühren für die Nutzung beinhalten alle Einrichtungen und Kurse, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags angeboten werden. Ausgenommen hiervon sind Workshops, Reisen und spezielle Angebote, die deutlich als kostenpflichtig gekennzeichnet sind.

6.2 Präventionskurse: Die Bezuschussungsmöglichkeiten variieren je nach Krankenkasse. Die Bedingungen hierfür sind im „Leitfaden Prävention“ der GKV geregelt. Die von Quartier Yoga angebotenen Präventionskurse erfüllen, bei gesonderter Zahlung, die allgemeinen Anforderungen für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen. Es obliegt dem Teilnehmer, sich vor der Buchung über die Bezuschussungsbedingungen seiner Krankenkasse zu informieren. Quartier Yoga übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den Nachweis über seine Teilnahme bei der Krankenkasse zu erbringen.

6.3 Die Mitgliedsbeiträge sind durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Der Vertragspartner ermächtigt Quartier Yoga sowie die Eversports GmbH, für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedsbeiträge von einem Bankkonto einzuziehen. Änderungen der Kontoverbindung sind Quartier Yoga umgehend schriftlich mitzuteilen. Das Recht, einzelne Abbuchungen zu widerrufen, bleibt unberührt. Der Zeitpunkt der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge wird von Quartier Yoga festgelegt. Die Einzugsermächtigung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und kann nur bei nicht vertragsgemäßer Abbuchung widerrufen werden. Dieser Widerruf muss schriftlich an Quartier Yoga gerichtet werden.

6.4 Quartier Yoga ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an den externen Dienstleister, Eversports GmbH in Wien (Österreich), abzutreten und den Forderungseinzug an den jeweiligen Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis zur Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Zahlungszyklus, Kündigungsstatus des Vertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber des Bankkontos des Lastschrifteinzugs) für den Zweck des Forderungseinzugs gemäß des Mitgliedsvertrags und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, mit dem ich Eversports (Gläubigeridentifikationsnummer DE28ZZZ00000361663) ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Eversports auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat gilt auch für alle weiteren Forderungen, die gegen mich entstehen.

6.5 Quartier Yoga behält sich das Recht vor, den Zahlungsdienstleister zu wechseln. Eine gesonderte Mitteilung über den Wechsel wird nicht erfolgen. Die bestehenden Berechtigungen werden in diesem Fall an den neuen Dienstleister übertragen. Eine separate Zustimmung zum Datentransfer ist nicht notwendig.

6.6 Quartier Yoga ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch einen allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Quartier Yoga oder durch schriftliche Information der betroffenen Kunden mit Angabe der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Mitteilung gemäß § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

6.7 Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung anderer Verkehrssteuern ist Quartier Yoga berechtigt, diese ab dem Zeitpunkt ihrer Änderung oder Einführung zu erheben und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

6.8 Sofern Quartier Yoga Preisnachlässe aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt (z.B. Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder Fortsetzung dieser Nachlässe von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises für den Vergünstigungszeitraum abhängig gemacht werden. Quartier Yoga ist berechtigt, anstelle des Nachlasses den regulären Preis zu verlangen und einzuziehen, wenn der Nutzer nach Ablauf des Vergünstigungszeitraums keinen neuen Nachweis vorlegt, der ihn zur Verlängerung der Ermäßigung berechtigt (z.B. Studentenausweis).

6.9 Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift kann Quartier Yoga oder der Dienstleister eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungsgebühr verlangen. Dies gilt auch für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden ist, bleibt unberührt. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters, die Quartier Yoga auf Anfrage zur Verfügung stellt.

6.10 Forderungen, die von Quartier Yoga an den Dienstleister abgetreten wurden, werden von diesem verfolgt und liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Quartier Yoga. Die Tilgung der Forderungen erfolgt gegenüber dem Gläubiger – in der Regel dem Dienstleister: Eversports GmbH.

7. Haftung

7.1) Quartier Yoga haftet für Schäden nur, sofern (a) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Quartier Yoga, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt; (b) es zu Schäden kommt, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen; (c) gesetzliche Haftungsvorschriften zwingend eine Haftung vorschreiben.

7.2) Zudem haftet Quartier Yoga, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, auch für Schäden, die durch Quartier Yoga oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter schuldhaft verursacht wurden und die eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.

7.3) Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

7.4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen und Garderobe, übernimmt Quartier Yoga keine Haftung.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Quartier Yoga ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Dies gilt ebenfalls für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bei Verpflichtungen gegenüber Quartier Yoga.

9. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum

Für den Verlust eines Schlüssels für einen Spind wird vom Nutzer eine Pauschale für Kosten, Aufwände und Bearbeitung in Höhe von insgesamt 90,00 EUR erhoben. Bei Verlust eines Mitgliedsausweises, RFID-Trägers oder Leihhandtuchs beträgt die Pauschale 20,00 EUR. Der Nutzer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser erheblich geringer ist als die genannte Pauschale.

10. Änderung der persönlichen Angaben

Der Nutzer verpflichtet sich, Quartier Yoga unverzüglich schriftlich oder in Textform über alle Änderungen seiner persönlichen Angaben zu informieren, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses relevant sein könnten. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Namens oder der Adresse und für das Wegfallen von Umständen, die zu Preisvergünstigungen geführt haben (z. B. Ende des Studiums bei einem Studentenrabatt oder Wegfall eines Arbeitsverhältnisses bei einem Firmen- oder Gruppentarif).

11. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Quartier Yoga nur zu nutzen, wenn er/sie nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und keine medizinischen Bedenken gegen die Nutzung bestehen. Im Zweifelsfall wird der Nutzer die Angelegenheit vor der Nutzung mit der Kursleitung abklären. Quartier Yoga behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit oder medizinische Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattests abhängig zu machen; die Kosten für ein solches Attest sind vom Nutzer zu tragen.

12. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken von Quartier Yoga sowie von Partnerstudios elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich mit der elektronischen Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in diesem Umfang einverstanden. Er/sie willigt ein, von Quartier Yoga über E-Mail, Telefon und Post über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann dies abgelehnt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen unzulässig, außer wenn dies zur Abwicklung von Zahlungen, zur Forderungsübergabe oder zum Inkasso erforderlich ist. Ebenso ausgenommen ist die Weitergabe an Dienstleister, die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder andere Kanäle verantwortlich sind sowie an diejenigen, die für den Versand von Informationsmaterial oder Newslettern zuständig sind.

13. Besondere Regelungen für die Buchung von Einzelangeboten

Sollte der Nutzer das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) nicht in Anspruch nehmen, ohne dies zuvor abzusagen, oder die Absage erfolgt weniger als 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung, hat das Quartier Yoga das Recht, eine pauschale Entschädigung in Höhe der vereinbarten Gebühr für die gebuchte Leistung zu verlangen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser erheblich geringer ist als die pauschale Gebühr.

14. Mitgliedsausweise und Zugangskontrolle

14.1)

Quartier Yoga hat die Möglichkeit während der Laufzeit des Vertrags kostenlos einen Mitgliedsausweis oder einen RFID-Träger in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dieser kann als Armband oder in anderer maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ausweisart. Ich bin einverstanden, dass ein Bild meines Gesichts in Verbindung mit meinem Kundenkonto gespeichert wird.

14.2)

Am Ende des Vertragsverhältnisses gebe ich den Ausweis unbeschädigt (unter normaler Nutzung) an Quartier Yoga zurück. Über die Rückgabe erhalte ich von Quartier Yoga eine entsprechende Bestätigung. Sollte der Ausweis nicht rechtzeitig bei Quartier Yoga eingegangen sein, bin ich damit einverstanden, dass mein Vertragskonto mit einem Betrag von 20 € belastet wird.

14.3)

Im Falle eines Verlustes des Ausweises fällt eine Gebühr von 20 € für jeden verlorenen Ausweis an.

15. Mehrfachkarten

15.1)

Mehrfachkarten ermöglichen es mir, innerhalb von 12 Monaten die vertraglich festgelegten Nutzungskontingente in Anspruch zu nehmen. Unbenutzte Kontingente verfallen am Ende der Laufzeit.

15.2)

Es besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Mehrfachkarte gegen Zahlung einer Gebühr um 3 Monate zu verlängern. Diese Gebühr beträgt 35 €. Die  Karte kann beliebig oft gegen Zahlung der Gebühr verlängert werden, jedoch maximal bis zu einer Gesamtnutzungsdauer von 36 Monaten. Die Gebühr wird für jede Verlängerung separat fällig. Der Antrag auf Verlängerung muss schriftlich gestellt werden und innerhalb der ursprünglichen Gültigkeit der laufzeitreduzierten Karte erfolgen. Wird der Antrag nach Ablauf der Laufzeit eingereicht, ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich, und eventuell vorhandene Kontingente verfallen. Das Risiko der Nutzung liegt beim Inhaber der Mehrfachkarte.

16. Studentenrabatte

Die Angebote für Studierende sind rabattierte Versionen unserer regulären Angebote und unterliegen denselben Vertragsbedingungen wie die regulären Angebote. Studierende müssen durch regelmäßige Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung ihren Status nachweisen. Diese ist Quartier Yoga umgehend nach Ausstellung unaufgefordert vorzulegen, beispielsweise per E-Mail an info@quartier-yoga.de. Erfolgt keine Vorlage, verliert der Nutzer den Anspruch auf die gewährten Rabatte, und der rabattierte Laufzeitvertrag wird in einen regulären Vertrag umgewandelt. Hiermit erklärt sich der Nutzer ausdrücklich einverstanden. Bei erneuter Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung kann der Rabatt wiederhergestellt werden, und die Umstellung erfolgt einen Monat vor Vertragsende.

17. Anteilig zu zahlende Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden innerhalb weniger Tage nach dem Abschluss des Vertrags abgebucht. Quartier Yoga behält sich das Recht vor, das Datum der Abbuchung zu ändern, ohne vorherige Ankündigung.

18. Zahlungsverzug

Wenn ein Kunde mit Zahlungen gegenüber Quartier Yoga oder einem Dienstleister von Quartier Yoga in Verzug ist, kann dieser die vertraglich festgelegten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis zur Begleichung der offenen Beträge nicht. Bei Zahlungsverzug mit zwei Raten werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Bei Verträgen innerhalb der Grundlaufzeit betrifft dies die Beiträge bis zum Ende der Grundlaufzeit, während es bei Verträgen außerhalb der Grundlaufzeit die Beiträge bis zum Ende der Verlängerungsperiode betrifft.

19. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

19.1)

Mündliche Nebenabreden zum Nutzungsvertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.

19.2)

Für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, dessen Zustandekommen oder Beendigung wird für Kaufleute, juristische Personen oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen als Erfüllungsort und Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

19.3)

Falls der Vertragspartner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klage nicht bekannt ist, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart.

19.4)

Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrags, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für Regelungen, die im Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt sind.

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